AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hexenzunft Villingen

1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Gildner Werbeagentur (im folgenden Agentur genannt) durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen und sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit der Agentur, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht, spätestens mit der Annahme des Angebotes bzw. der Entgegennahme von Lieferung oder Leistung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Termine und Lieferfristen

a. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind. In der Regel erstellt die Agentur einen Projektplan. Mit diesem wird ein klarer Zeitplan definiert und vereinbart.

b. Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

c. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

3. Präsentation, Eigentumsvorbehalt

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Sollte also kein Auftrag zustande kommen, dürfen die Layouts und Konzepte der Agentur nicht weiter verwendet werden.

4. Leistungsumfang, Auftragsablauf, Vergütung

a. Das Angebot und die Leistungsbeschreibung der Agentur enthalten den Umfang und die geschuldete Vergütung. Basis der Tätigkeit bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt die Agentur darüber ein Besprechungsprotokoll. Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nach Erhalt nicht widerspricht.
Vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit unterbreitet die Agentur dem Kunden ein Angebot in schriftlicher Form. Ist kein Angebot erstellt und vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung für die jeweilige Leistungsart gültige Stundensatz. Wenn infolge nachträglicher Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht – ausgenommen ausdrücklich schriftlich vereinbarte und im Auftragsumfang enthaltene Korrekturstufen – wird dieser als zusätzlicher Aufwand mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Ein Mehraufwand ist durch die Agentur dem Kunden gegenüber zu kommunizieren.

b. Die Agentur erstellt auf Wunsch einen Festpreis mit einer klaren Auflistung der in diesen Kosten beinhalteten Leistungen. Eventueller Mehraufwand muss während dem Projekt klar kommuniziert und vom Auftraggeber bestätigt werden.

c. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Daten, Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und die für den Auftragsumfang erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung oder Weitergabe berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innen- und Außenverhältnis frei von allen Forderungen und Ersatzansprüchen Dritter. Vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen über Produkte müssen durch die Agentur nicht auf Richtigkeit und Zulässigkeit überprüft werden.

d. Zur Prüfung und Zustimmung werden dem Auftraggeber alle Entwürfe vor Fertigstellung, Produktion oder Veröffentlichung vorgelegt. Mit Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.

e. Auch wenn der Auftraggeber das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt, Programmierungen oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar in voller Höhe gezahlt werden.

5. Zahlungsbedingungen

a. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

b. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

c. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistung über einen längeren Zeitraum (> 1 Monat), so kann die Agentur in Absprache mit dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten oder Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzung für die Leistungserstellungen ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

d. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

6. Nutzungsrechte und Urheberrechte

a. Die Entwürfe, Werke und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

b. Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in vollem Umfang übertragen. Es fallen keine Nutzungsgebühren an. Auch nicht für Verbreitungen in Unterscheidung der nationalen oder internationalen Nutzung.

c. Die Agentur darf die von Ihr konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Website, Präsentationen, Druckmedien nutzen. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist die Agentur und auch die einzelnen Designer berechtigt den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber kann diesem Punkt schriftlich wiedersprechen.

d. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur.

e. Alle von der Agentur gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt

f. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren.

7. Gewährleistung, Haftung

a. Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel nach Entdeckung zu rügen. Wird die Überprüfung und Mängelanzeige nicht vom Auftraggeber durchgeführt, kann dieser keine Ansprüche geltend machen.

b. Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

c. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden und in der Höhe auf einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ferner haften wir gegenüber Unternehmern nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.

d. Im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die nicht von der Agentur zu erbringende Leistungen sind, übernimmt die Agentur keine Haftung.

e. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Kommunikationsmaßnahmen hinweisen. Die Agentur ist kein Rechtsberater und kann Empfehlungen nur nach bestem Wissen aussprechen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf Realisierung der Kommunikationsmaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

f. Die Agentur haftet in keinem Fall für die Folgen, Schadenersatzansprüche oder Forderungen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen, Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Konzeptionen und Entwürfe.

g. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes haftet die Agentur nicht.

8. Schlussbestimmungen

a. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und der Agentur ist der Sitz der Agentur.

b. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Villingen-Schwenningen, Stand aktuell 02 / 2019